Aktuelles
Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten zu allgemeinen Förderprogrammen sowie aktuelle Informationen zum Thema Baufinanzierung.
Eigentumsförderung NRW 2025
Fördermodell A (Einkommensgrenze bis 100%) für Neubau, Ersterwerb und Bestandserwerb | |||||||
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Kostenkategorie | K1 | K2 | K3 | K4 | Tilgungsnachlass | ||
Grunddarlehen | 100.000 | 115.000 | 148.000 | 184.000 | 10% | ||
Zusatzdarlehen | Familienbonus | je Kind | 24.000 | 24.000 | 24.000 | 24.000 | 10% |
je schwerbehinderte Person | 24.000 | 24.000 | 24.000 | 24.000 | 10% | ||
für barrierefreie Objekte | 11.500 | 11.500 | 11.500 | 11.500 | 10% | ||
für standortbedingte Mehrkosten | max. 25.000 | 50% | |||||
Bauen mit Holz | max. 17.000 | 50% | |||||
BEG Effizienzhaus 40 Standard | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 30.000 | 50% | ||
Ergänzungsdarlehen | 2.000 bis 50.000 |
Hier können Sie die Anlage zur Eigentumsförderung (Kostenkategorien nach Gemeinden) herunterladen.
Ihre Chance auf Wohnraumförderung – jetzt prüfen
Sie möchten in Nordrhein-Westfalen ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen, kaufen oder modernisieren und wüssten gerne, ob Sie dafür Fördermittel in Anspruch nehmen können? Die NRW-Bank bietet Ihnen die Möglichkeit in einem kurzen Fragebogen zu ermitteln, ob Sie Chancen auf eine Förderung haben.
Hier gehts zum Test
Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung – Eigentumsförderung
Haushalte, die Fördermittel im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien in Anspruch nehmen möchten, müssen in der Regel bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (§ 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen).
Die Spalte 1, der Tabellen zu den „Modernisierungsbeispielen“ (weiter unten), gibt eine Übersicht zu den gesetzlichen Einkommensgrenzen abhängig von der Haushaltsgröße.
Ergänzend dazu ist in der Spalte 2 das maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen ausgerechnet worden, das der Haushalt erzielen dürfte, um die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe A einzuhalten. In der Spalte 3 ist das maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen ausgerechnet worden, das der Haushalt erzielen dürfte, um die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe B einzuhalten. Bei dieser vereinfachten Berechnung wurde unterstellt, dass nur eine Person im Haushalt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit oder Renteneinkünfte erzielt. Zur Berechnung wurden der Werbungskostenpauschalbetrag von 1.200 € (102 € bei Renteneinkünften) sowie die Pauschalabzüge für die Zahlung von Steuern (12 %), Rentenversicherung (12%) und Krankenversicherung (12 %) berücksichtigt.
Beispielrechnung 3 Personen (davon 1 Kind)
Bruttojahreseinkommen | 49.400 € |
abzüglich Werbungskostenpauschale | 1.200€ |
Zwischensumme | 48.200€ |
abzüglich 36 % , da Steuern, Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden | 17.352€ |
Anrechenbares Einkommen | 30.848€ |
Einkommensgrenze | 31.000€ |
Ergebnis: Einkommensgrenze für Fördertyp A wird eingehalten.
Ferner gibt es Frei- und Abzugsbeträge, (z. B. Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsverpflichtungen, Freibeträge für Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit), die bei dieser Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt wurden und die ein höheres Bruttoeinkommen ermöglichen würden.
Die individuellen Einkommensgrenzen können Sie sich HIER bei der NRW-Bank (Mitte der Seite) anschauen:
Modernisierungsförderung NRW 2025
Für Bestandsgebäude |
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Darlehen bis zu 220.000 Euro pro Wohneinheit |
Tilgungsnachlässe 15% oder 25% |
Modernisierungsbeispiele
Im folgenden sehen Sie zwei Beispiele für Modernisierungsfinanzierungen. Bitte beachten Sie, dass diese Finanzierungen nicht altersbeschränkt sind und somit auch jeder Altersgruppe einkommensabhängig zur Verfügung stehen.
Beispiel Modernisierungsfinanzierung (groß) Interessant insbesondere für Rentnerinnen und Rentner (Keine Altersbeschränkung, keine Hausbank nötig !!) |
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Darlehensbetrag inkl. Nebenkosten für Modernisierung / Sanierung | 200.000,00€ | ||
abzüglich 25 % Tilgungsnachlass | EKG A | 55.000,00€ | 165.00,00€ |
abzüglich 15 % Tilgungsnachlass | EKG B | 33.000,00€ | 187.000,00€ |
monatliche Rate 01-05 Jahre: | EKG A | 343,75€ | |
(0,5 % Zins/Verw.kosten, Tlg 2 %) | EKG B | 467,50€ | |
monatliche Rate 06-20/25 Jahre: | EKG A | 371,25€ | |
(1 % Zins/Verw.kosten, Tlg 2 %) | EKG B | 420,75€ | |
nach Ablauf der Zweckbindung (20/25 Jahre) Verzinsung mit 2 Prozentpunkten über dann gültigem Basiszinssatz nach § 247 BGB |
Stand: 02/2025 – NRW-Bank – Modernisierungsrichtlinien
Beispiel Modernisierungsfinanzierung Rentner/in 1-2 Personen (Keine Altersbeschränkung, keine Hausbank nötig !!) |
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Darlehensbetrag inkl. Nebenkosten für altersger. Umbau und Neuschaffung von Wohnraum | 150.000,00€ | |
abzüglich 25 % Tilgungsnachlass | 37.000,00€ | 112.500,00€ |
monatliche Rate 01-5 Jahre: (0,5 % Zins/Verw.kosten, Tlg 2 %) | 233,33€ | |
monatliche Rate 01-5 Jahre: (0,5 % Zins/Verw.kosten, Tlg 2 %) | (Restbetrag ca 101.250 €) | 352,13€ |
nach Ablauf der Zweckbindung (20/25 Jahre) Verzinsung mit 2 Prozentpunkten über dann gültigem Basiszinssatz nach § 247 BGB | ||
*zur Kostendeckung kann hier die Mieteinnahme der entstandenen Einliegerwohnung dienen !! z.B. : 60 qm ELW * 7 € Kaltmiete = 420 € Überschuss 187 € / 68 € zzgl. ersparter Nebenkosten duch reduzierte qm Eigennutzung zzgl. freier Carport/Garagenvermietung |
Stand: 02/2025 – NRW-Bank – Modernisierungsrichtlinien
Interesse geweckt?
Interessieren Sie sich für eine Modernisierung und wollen wissen, ob auch Ihnen ein Zuschuss oder eine Finanzierungsmöglicheit zusteht? Vereinbaren Sie heute noch Ihr Beratungsgespräch. Gerne helfen wir Ihnen bei den Formularen und Behörden!
Unsere Gebührenübersicht
In beigefügter Tabelle können Sie unsere Gebühren für die häufigsten Tätigkeiten entnehmen. Falls Sie Fragen zu den Gebühren haben, oder eine Dienstleistung nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns gerne.
Gebührenübersicht | Stand: April 2025 | ||||
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Art der Tätigkeit | Gebührenhöhe | Zahlungstermine der Gebühren | |||
1) Selbstnutzer Förderung Basisantrag | 5% der Fördersumme | 50% bei Fertigststellung Förderantrag 50% bei Erhalt der Förderzusage | |||
2) Investorenförderung Basisantrag | 2,5% der Fördersumme | nach Absprache | |||
3) Modernisierungsförderung Selbstnutzer und Investoren | 5 % der Fördersumme | 50% bei Fertigststellung Förderantrag 50% bei Erhalt der Förderzusage | |||
4) Finanzierung ohne Fördermittel | 2% der Darlehenssumme | 50% bei Fertigstellung des Konzepts 50% bei Bankzusage | |||
zu 1) + 3) Einbindung weiterer Finanzierungsmittel | pauschal 1.500 € |
Diese Beträge sind bisher umsatzsteuerfrei, da sie als Finanzierungsvermittlung zur NRW-Bank bzw. zu einem anderen Kreditinstitut deklariert sind.
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